Hinter der Maske der Justiz: Maskenurteil aus Staufen wirft Fragen auf.

In Staufen wurde ein Arzt zu € 18.000 Geldstrafe verurteilt, weil er falsche Maskenatteste ausgestellt haben soll. So berichtete die Badische Zeitung am 28. Juni unter dem Titel „Arzt zeigt vor Gericht keine Einsicht“.

„Auffällig sei gewesen, so berichteten die Beamten, dass die Atteste vermehrt auf Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen aufgetaucht seien, alle vom selben Arzt gestammt und dieselbe unspezifische Begründung gehabt hätten […]“ heißt es im Artikel der Badischen Zeitung.

Das Urteil stoß mitunter auf starke Ablehnung und warf einige Fragen auf. Auch ich bin skeptisch, wie die Entscheidung des Gerichts wohl zustandekam. Ich folge insoweit, als ein Attest eines Experten unter genauster Überprüfung ausgestellt werden soll. Was hier für Maskenatteste gilt, sollte erst recht für Gerichtsurteile gelten. Und da ist das Problem.

Es wurden anscheinend mehrdeutige Beobachtungen einseitig interpretiert: Dass Maskenatteste bei Demonstrationen auch vorgezeigt werden, ist zu erwarten. Stammen dann viele von demselben Arzt, so hat dies vielleicht einen statistischen Grund, bspw. ein bestimmtes Klientel dieses Arztes. Zu denken, deshalb müssten die Atteste falsch sein, ist aber ein Kurzschluss. Mit derselben Logik könnte man aufgrund der Maskenpflicht, welche der Richter Heidi Winterer von sich aus ausgesprochen hat, auf eine maßnahmenaffine Einstellung des Richters schließen und daraus folgern, ihr Schuldspruch müsse deshalb ein “falsches Attest” sein. Völlig unabhängig vom Klientel des Arztes als auch seiner eigenen Einstellungen muss gemäß dem Grundsatz der Unschuldsvermutung davon ausgegangen werden, dass er die Atteste dennoch gewissenhaft und korrekt ausgestellt hat.

Hier seht ihr eine grinsende Frau, die gerade den Witz erzählt von den „Fünf Bier für’s Sägewerk“. Bei Mehrdeutigkeiten lohnt es sich, genauer hinzusehen. Aber haben sich Menschen erst einmal in eine Deutung hineingesteigert, sind sie regelmäßig auch weit davon entfernt, die Mehrdeutigkeit an der Sache zu erkennen. Photo by Volodymyr Hryshchenko on Unsplash.

Entsprechendes gilt in Bezug auf die Begründung, dass Patienten für die Atteste von weit weg herkamen: „Auch sei aufgefallen, dass die Patienten aus der weiteren Umgebung gestammt hätten“ (BZ). Man könnte es auch so interpretieren, dass andere Ärzte sich trotz gesundheitlicher Bedenken geweigert hatten, Maskenatteste auszustellen. Wer diese Folgerung als voreilig verwirft, der muss auch die gegenteilige Folgerung als voreilig verwerfen, nämlich dass sie wegen falscher Atteste den weiteren Weg eingeschlagen hätten.

Leider bin ich nicht persönlich dabei gewesen. Sollte die Begründung des Gerichts aber genauso fragwürdig sein, wie sie in der BZ dargestellt wird, so stößt es umso mehr auf, dass die Öffentlichkeit nicht durch die Fenster die Verhandlung verfolgen durfte. Dies hatte der Richter untersagt, nachdem der Gerichtssaal sehr schnell voll war. Vermutlich auch aufgrund Abstandsregeln. Welchen Schaden hätte das Gericht davon gehabt? Vertrauen schafft es jedenfalls nicht. In den heutigen Zeiten von Polarisierung sind Transparenz und Vertrauen ein hohes Gut, aber nicht blindes Vertrauen. Laut einem neueren BZ-Artikel vom 6. Juli hat der Arzt inzwischen Berufung eingelegt. Es bleibt zu hoffen, dass der infragestehende Sachverhalt von der nächsthöheren Instanz nochmals durchleuchtet wird. Auch hinsichtlich einer möglichen Befangenheit.

Organisiertes Verbrechen: Die Gefahr, die Mathematikern die Adern gefrieren lässt

In Prag haben die EU-Innenminister über die Folgen des Ukraine-Kriegs beraten. So berichtete am 11. Juli 2022 die Tagesschau. Es ging auch um einen illegalen Handel von Waffen aus dem Kriegsgebiet und die Gefahr, die dies darstelle. Dabei kam es zu einer Aussage, die von Graf Zahl unter Trunkenheit stammen könnte.

Es gebe viele Waffen in der Ukraine. Diese würden durch Flüchtlinge in die Länder geschmuggelt, in die geflüchtet wird. Das organisierte Verbrechen benutze diese Waffen, um damit Gewaltverbrechen zu begehen.

Waffengewalt war noch nie etwas schönes. Dennoch geht bei mir bei Nachrichten über Gefahr prinzipiell erst einmal eine Warnlampe an. Ohne mich jetzt mit den Einzelheiten befasst zu haben, ist mir jedenfalls eine wahnwitzig merkwürzige Äußerung aufgestoßen.

Die Gefahr, dass man ein neues Sicherheitsproblem bekomme, betrage „more or less 100 percent“, so einer der EU-Innenminister im Interview.

Bei so viel Gefahr – da schlägt’s doch glatt Piundzwanzig geteilt durch 0! Bild von Wu Yi

Wir hoffen alle, dass es weniger als 100 Prozent sind, und zittern ob der Vorstellung, die Wahrscheinlichkeit könnte mehr als 100 Prozent betragen. Das wirft eine hochphilosophische Frage auf: Wie hoch genau ist denn eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahrscheinlichkeit mehr als 100 Prozent beträgt? Na, das ist uns vom Fußvolk zu kompliziert! Wir sind froh, dass sich solch mathematisch begabte EU-Innenminister um unser Wohl sorgen.

Shorts: Eat my shorts!

Die Short News sind da. Die nenne ich jetzt nämlich „Shorts“ als Kurzwort für „Shortnews“. Dass sie mit einem Kurzwort im Titel eingeläutet werden, macht die Kurznachrichten noch kürzer. So wisst ihr auch gleich, dass ihr nicht viel zu lesen braucht.

Hmmmmm… shorts. Bild von Esteban Bernal.

Bei so viel medialer Zumüllerei heutzutage ist das doch mal ganz entspannend. Und ich weiß schon jetzt, dass ihr sie fressen werdet, ich hab nämlich einen Anglizismus verwendet, und das kommt immer gut an ;). Na jedenfalls ist „Shorts“ kürzer und der Spruch passt dann besser.

Ihr werdet gemerkt haben, dass diese News selber Short News sind. Die Shorts über die Shorts, also die Metashorts sozusagen. Und das war’s auch schon, danke für’s Lesen und noch einen schönen Tag!

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